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Erhöhte Aufmerksamkeit aufgrund aktueller Vorfälle – Handlungsanleitungen [ganzer Artikel]

Veröffentlicht am 27 Januar 2025 in Aktuell

Auszug /Handlungsanleitungen  der Polizeiprävention „Sicherheit für Kinder“:

Übergriffe durch fremde Personen an Kindern sind eher die Ausnahme. Wichtig ist es, dass das Selbstbewusstsein des Kindes gestärkt wird. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über folgende Handlungsmöglichkeiten:

• Wenn Ihr Kind sich bedroht fühlt, soll es auf sich aufmerksam machen: „LAUT SEIN“ und bei anderen Personen oder in einem Geschäft um Hilfe suchen.
• Auf bekannten, vertrauten Strecken soll Ihr Kind „RETTUNGSINSELN“, wie zum Beispiel Geschäfte oder Lokale und Menschen, die es im Notfall aufsuchen kann und die sie in der Folge kontaktieren, kennen.
• Ihr Kind sollte Wegstrecken und vor allem den Schulweg möglichst GEIMEINSAM MIT ANDEREN Kindern gehen.
• Legen Sie Wegstrecken, die oft gegangen werden, gemeinsam mit Ihrem Kind fest.
• Sie sollen BESCHEID WISSEN, wenn Ihr Kind mit Angehörigen, Verwandten oder Freunden mitgeht oder mitfährt.
• Ihr Kind sollte fremde Personen siezen, damit die Umgebung wahrnimmt, dass es diese Person nicht kennt.
• Ihr Kind sollte NICHT mit fremden Personen MITGEHEN oder MITFAHREN und auch KEINE GESCHENKE von diesen Personen annehmen.
• Fremden Personen sollte Ihr Kind NICHT die Wohnungstür ÖFFNEN.
• Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es weder persönlich noch am Telefon oder im Internet Auskünfte an Fremde gibt.